Ich habe eine Kur bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt

Frage an den Experten:

Ich habe eine Kur bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt, diese wurde erstmal abgelehnt. Dann wurde ich zum Gutachter geschickt, der meine Meinung jedoch mit mir teilte und ich eine Kur dringend benötige. Diese sollte wunschgemäß von meinen Hausarzt und auch vom Gutachter an der Ostsee stattfinden. Nun bekam ich den Bescheid und soll in den Schwarzwald 800 km von meinem zu Hause entfernt. Ich möchte und kann aber nicht zu weit fahren aus gesundheitlichen Gründen, außerdem wurden nicht alle Aspekte die meiner Genesung helfen sollen berücksichtig. Kann ich dem Widersprechen und eine Klinik die mein Arzt u. Gutachter vorschlug darauf bestehen? Was wäre genau zu beachten, denn ich benötige diese Kur dringend.

der Wechsel eines Kurortes wird in der Regel nur befürwortet, wenn sich die vorgeschlagene Klinik aus medizinischen Gründen nicht eignet. Dieses ist vorab zu prüfen und muss von einem Facharzt bestätigt werden. Die Entfernung zum Wohnort dabei keine Rolle, wobei ich schon erstaunt bin, dass der Schwarzwald 800 km von uns entfernt sein soll????? Ich bin öfter im Schwarzwald und selbst der entfernteste Punkt ist nicht mehr wie 300 km von hier entfernspielt t. Zur Ostsee sind es von hier aber gut 600 km, also locker das doppelte. Die Entfernung spielt also hier eine eher untergeordnete Rolle. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Wartezeit für einen Platz in dieser Klinik außergewöhnlich lange ist und somit schon aus diesem Grund nicht in Frage kommt.

Zusätzlich ist auch zu prüfen, ob die gewünschte Klinik im Portfolio der zuständigen Rentenversicherung ist, d.h. ob da ein Vertrag mit denen besteht. Wenn nicht, fällt diese Klinik eh flach

Ein Widerspruch ist hier gut zu überlegen, da die Rentenversicherung die zuvor erteilte Bewilligung durchaus auch wieder rückgängig machen kann. Das ist leider schon häufiger passiert und wir haben da selbst vom Sozialgericht nicht recht bekommen.

Die einzige Chance ist, dass der Arzt versucht, mit einer aussagefähigen medizinischen Begründung die Rentenversicherung zur Umstimmung zu bewegen, aber gleichzeitig betont, dass bei einer Ablehnung die Reha im Schwarzwald angenommen wird. Das ist meiner Meinung nach besser wie nichts, denn wenn die Bewilligung komplett widerrufen wird, muss wieder gänzlich neu beantragt werden. Wie Frau Marquardt untenstehend geschrieben hat, haben sowohl der Arzt wie auch der Gutachter die Klinik an der Ostsee lediglich vorgeschlagen, so dass die Rentenversicherung dem nicht folgen muss. Auch hier gilt die alte Regel: „Wer zahlt, der bestimmt.

Beachten sollten Sie dabei, dass Ihre Wünsche anhand bestimmter Kriterien geprüft werden: Wenn Sie beispielsweise ein bestimmtes Reha-Zentrum als Wunscheinrichtung angeben, muss dieses für Ihre Indikation geeignet sein. Ferner muss das Reha-Ziel dort wirtschaftlich angemessen erreicht werden können und es muss ein freier Platz für Sie verfügbar sein.

Wünsche und Anforderungen an die Reha können und sollten Sie daher immer in Ihrem Antrag angeben. Ihnen steht als Berechtigter ein gesetzlich festgelegtes „Wunsch- und Wahlrecht“ zu.

Sie können Ihre Wünsche beispielsweise beziehen auf

die Art der Reha (ganztägig ambulant / stationär),

den Ort der Reha und die Wahl der Einrichtung,

Beginn der Reha oder

religiöse, weltanschauliche und alters- und geschlechtsspezifische Bedürfnisse.

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Kommentare: 2
  • #1

    Heinz Möllers (Montag, 08 Januar 2018 09:05)

    Lege Wiederspruch ein. Suchen dir eine Klinik die zu deinem Krankheitsbild passt und gebe diese Klinik als deine Wunschkälinik an. Du hast das Recht eine Klinik deiner Wahl zur Reha zu nehmen

    LG

    Heinz

  • #2

    Margitta (Montag, 08 Januar 2018 13:05)

    Hallo Heinz,

    Ich würde es auch so machen. Der vorhergehende Ratschlag kam vom VDK