Krankenkasse muss Fristen einhalten

Das Bundessozialgericht hat die Rechte von Patienten gegenüber gesetzlichen Krankenkassen gestärkt.

Die Kassen müssen demnach zügig über die Kostenübernahme für eine Behandlung entscheiden. Sonst gilt der Antrag als genehmigt- eine Rücknahme ist nicht möglich.

Demnach muss die Krankenkasse innerhalb von 3 Wochen über eine Kostenübernahme für eine medizinische Behandlung entscheiden. Ist ein Gutachten erforderlich beträgt die Frist 5 Wochen.Beschaffen sich die gesetzlichen Versicherte nach Ablauf der Frist die Leistung selbst, ist die Krankenkasse verpflichtet zur Erstattung der Kosten. Info: VDK Zeitung