Vertreter der Selbsthilfe am Runden Tisch der Krankenkassen im Bezirk Unterfranken

Was macht eigentlich ein Selbsthilfevertreter?

Horst Werner wurde zum neuen Vertreter der Selbsthilfe am runden Tisch im Bezirk Unterfranken für die Amtszeit 2016 bis 2019 aus der Säule 4, dem „Verein Selbsthilfekontaktstellen Bayern e.V. der Selbsthilfe“, gewählt. Er kommt aus den Reihen der SHG Ostheim v.d. Rhön für Psoriasis und Neurodermitis und ist seit mehr als 10 Jahren im Bereich Selbsthilfe tätig.

Was macht eigentlich ein Selbsthilfevertreter?

Seit 2008 wird die regionale Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen nach SGB V

§ 20c in Bayern unter beratender Beteiligung von Selbsthilfevertreter/innen

abgewickelt.

Nach dem Gesetz sind zur Benennung der Selbsthilfevertreter/innen vier „Säulen“

definiert

 LAG SELBSTHILFE Bayern e.V.

 der Paritätische, Landesverband Bayern e.V.

 die Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe

 der Verein Selbsthilfekontaktstellen Bayern e.V. der Selbsthilfe)

Für jede dieser „Säulen“ wird pro regionalem Runden Tisch jeweils ein/e

Selbsthilfevertreter/in plus Stellvertreter/in benannt.

 

Die Rechte eines Selbsthilfevertreters:

Die Selbsthilfevertreter/innen haben das Recht gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen

der Geschäftsstelle sowie den Vertretern der Krankenkassen an der jährlich

stattfindenden Vergabesitzung teilzunehmen. Im Rahmen der Sitzung können sie zu

einzelnen Anträgen (ausgenommen der eigenen) Stellung nehmen. Zudem haben sie

die Möglichkeit Themen und Probleme ansprechen, die die Selbsthilfegruppen in ihrer

täglichen Arbeit bewegen.

 

Welche Möglichkeiten bietet dies für die Selbsthilfegruppen?

Selbsthilfevertreter/innen haben nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht für die

Interessen aller Selbsthilfegruppen einzutreten. Die Selbsthilfegruppen können sich mit

Ihren Anliegen an jeden der Selbsthilfevertreter/innen wenden, egal welcher Säule

diese/r angehört. Die Selbsthilfevertreter/innen sind bezüglich Ihrer Angelegenheiten

zur Objektivität, Neutralität und zudem zur Wahrung des Sozialgeheimnisses

verpflichtet.

 

Die SHG Ostheim v.d. Rhön unterhält eine sehr gut besuchte Internet Seite (www.shgostheim.de).

Hier wird in Kürze ein Kontaktformular zum neuen Selbsthilfevertreter für Unterfranken eingerichtet werden.

 

Weitere Kontaktdaten sind auf der Seite des Aktivbüros für Selbsthilfe, Bürgerengagement und Gesundheitsförderung zu finden (www.Würzburg.de).

 

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