 Wir freuen uns einen Fachmann für Sozialfragen gefunden zu haben. Der Fachberater Herr Bernd Somberg ist in der Fachklinik Bad Bentheim tätig und wird Ihre Fragen rund um Soziales beantworten. Ihre Fragen erreichen uns per E-Mail. Wir leiten die Fragen weiter und veröffentlichen diese mit der Antwort nachdem wir die Rückantwort erhalten haben. Der Datenschutz bleibt jederzeit gewährt. Ihre Fragen und die Antworten von Herrn Somberg werden anonym auf unserer Internetseite veröffentlicht. Ihre Daten werden niemals weitergegeben. Stellen Sie jetzt ihre Frage an Herrn Somberg. Klicken Sie ->
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Lesen Sie die Antworten auf die Fragen an Herrn Somberg -> HIER |
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Der Schwerbehindertenausweis belegt Art und Schwere der Behinderung und muss vorgelegt werden, wenn Vergünstigungen für Schwerbehinderte beantragt oder in Anspruch genommen werden. |
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Wann kann ich die Krankenkasse wechseln |
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Die Mitgliedschaft in der Krankenkasse kann jederzeit |
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Am 13.03.07 fand im Rathaus in Ostheim ein Vortrag zu "Fragen zum Sozialrecht" statt, der von 35 Leuten besucht wurde. Referent war Bernd Somberg, Sozialberater der Klinik Bad Bentheim, Fachklinik für Rheuma- und Hauterkrankungen (ganzheitliche Therapien, u.a. Photo-Therapie, Solebäder).
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Mehr Leistungen, weniger Kosten |
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Selbstbehalt: Kassenmitglieder verpflichten sich, einen Teil der Behandlungskosten selbst zu tragen.Dafür zahlen sie weniger Beitrag. Rückerstattung: Patienten die keine Leistungen der Kasse beanspruchen( außer Vorsorge), bekommen einen Bonus von Ihrer Kasse. |
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Der dermatologische Reha-Antrag |
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Die Rehabilitation ist eine großer und komplexer Bereich, für den im Wesentlichen die Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsträger zuständig sind. Reicht bei Versicherten eine ambulante Krankenbehandlung nicht aus, um die angestrebten Ziele zu erreichen, kann die Krankenkasse aus medizinischen
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Lexikon für Sozialrecht / Behandlung im Ausland |
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Medizinisch notwendige Behandlung im Ausland
Kostenübernahme der Krankenkassen gem. § 18 SGB V
Die Krankenkasse hat die Kosten zu übernehmen, wenn die Behandlung dem anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht und bei einer Erkrankung im Inland eine erfolgsversprechende Behandlung nur im Ausland möglich ist.
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Umsetzung von Ansprüchen gegenüber Krankenkassen im Falle von Leistungsverweigerungen |
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Das SGB gilt für alle Krankenkassen, das bedeutet, dass es bezüglich der Leistungsverweigerung keine gravierenden Unterschiede zwischen den einzelnen Kassen gibt. Solche können nur als Mehrleistung durch entsprechende Satzungsbestimmungen erbracht werden. Der Anteil hierfür beläuft sich gemessen am Gesamtvolumen auf etwa 5 %.... |
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