Sehr geehrter Herr Somberg,
meine Tochter leidet unter schwerer Neurodermitis und muss die gesamten Kosten für die Pflege-Creme selber tragen. Gibt es eine Möglichkeit diese Kosten oder einen Anteil der Kosten erstattet zu bekommen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr ...,

Neurodermitis und Pflegecreme - ja ihre Tochter muß die Kosten selbst tragen.
Wenn es sich allerdings um verschreibungspflichtige Medikamente handelt zählt es mit zu den Gesundheitskosten.
Dann gilt die 2 % -Regel. Niemand muß mehr als 2% seines Brutto-Jahreseinkommens bei den Gesundheitskosten zuzahlen.
Chronisch Kranke zahlen nur 1 %.

Leider kann ich Ihnen keine andere Möglichkeit aufzeigen.

Herzliche Grüße

Bernd Somberg
 

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